Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Online-Shop unter

https://www.fenster-dachbleche.com


Anbieter

Bauasysteme-Shop24 | EinzelunternehmenInhaberin
Frau Stephanie Wand
Edelweißstraße 14
16321 Bernau bei Berlin

Telefon: +49 (0)160 7715656

E-Mail: bausysteme24@gmail.com

– nachfolgend „Anbieter“ –


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über den Online-Shop www.fenster-dachbleche.com abgeschlossen werden.

(2) Das Warenangebot umfasst insbesondere Sandwichplatten, Dachbleche, Trapezbleche, Pfannenbleche, Kantteile, Dachrinnen, Lichtplatten, Dachzubehör, Befestigungsmaterial sowie weitere Baustoffe und Zubehör.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern einzelne Bestimmungen keine abweichende Regelung enthalten.

(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(5) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.


§2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit

Bausysteme-Shop24
Edelweißstraße 14

16321 Bernau bei Berlin

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E-Mail: bausysteme24@gmail.com


§3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande durch

  • unsere schriftliche Auftragsbestätigung,

  • eine Bestätigung per E-Mail,

  • die Übersendung einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung,

  • oder durch die Auslieferung der Ware.

(4) Bestellungen, Angebote, Auftragsbestätigungen sowie sämtliche Erklärungen, die per E-Mail oder über den Online-Shop übermittelt werden, sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

(5) Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung kann der Kunde sämtliche Eingaben jederzeit überprüfen und berichtigen.

(6) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(7) Der Vertragstext wird gespeichert. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Bestätigung einschließlich der Bestelldaten sowie dieser AGB per E-Mail.


§4 Angebote und technische Angaben

(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Technische Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben, Gewichte sowie Farbdarstellungen dienen ausschließlich der allgemeinen Produktbeschreibung. Geringfügige technische oder produktionsbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(3) Alle von uns angebotenen Sandwichplatten und Dachbleche sind CE-gekennzeichnet. Produkte mit zusätzlichen bauaufsichtlichen Zulassungen oder besonderen Nachweisen können auf Anfrage geliefert werden.

(4) Individuell angefertigte Produkte werden ausschließlich nach den vom Kunden freigegebenen Maßen und Spezifikationen gefertigt.
 

§5 Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt. Versand-, Verpackungs-, Speditions- und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen.

(3) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands oder bei Sondertransporten können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

(4) Erfolgt zwischen Vertragsschluss und Lieferung aufgrund außergewöhnlicher und nicht vorhersehbarer Entwicklungen eine erhebliche Erhöhung der Material-, Energie- oder Transportkosten, behält sich der Anbieter das Recht vor, nach vorheriger Information des Kunden eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.


§6 Zahlungsbedingungen

(1) Dem Kunden stehen ausschließlich die im Online-Shop oder im Angebot angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 100 % Vorkasse: Der Rechnungsbetrag ist vor Produktionsbeginn vollständig zu bezahlen. Bei vollständiger Zahlung vor Produktionsbeginn kann – sofern im Angebot ausgewiesen – ein Skonto von 3 % gewährt werden.

  • Anzahlung: Bei individuell gefertigten Produkten, insbesondere Sandwichplatten, Dachblechen und Kantteilen, ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens vor Auslieferung oder – sofern vereinbart – vor Beginn der Entladung zu begleichen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, mit der Produktion erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung oder vollständigen Zahlung zu beginnen.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


§7 Mindestbestellmenge und Produktionszuschlag

(1) Für Sandwichplatten gilt eine Mindestbestellmenge von 50 m².

(2) Wird diese Mindestmenge unterschritten, ist der Anbieter berechtigt, einen Produktions- bzw. Mindermengenzuschlag zu berechnen. Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der aktuellen Preisliste.

(3) Bereits im Angebot ausgewiesene Zuschläge gelten mit Annahme des Angebots als vereinbart.


§8 Individuelle Maßanfertigungen

(1) Ein Großteil der vom Anbieter gelieferten Produkte wird individuell nach den vom Kunden angegebenen Maßen, Farben oder technischen Vorgaben gefertigt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Maße, Stückzahlen, Farben und Ausführungen vor Auftragserteilung sorgfältig zu prüfen.

(3) Nach Produktionsbeginn sind Änderungen oder Stornierungen einer Maßanfertigung grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich.

(4) Für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(5) Produktionszeichnungen oder Materiallisten werden ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden oder dessen Architekten bzw. Planer bereitgestellten Unterlagen erstellt. Eine Prüfung der Statik oder Vollständigkeit der Planung ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs.

§9 Lieferung und Lieferzeiten

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Die im Online-Shop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Lieferzeiten:

  • Lagerware: gemäß der im Angebot oder Online-Shop angegebenen Lieferzeit.

  • Individuell gefertigte Produkte (z. B. Sandwichplatten, Dachbleche, Kantteile): gemäß der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit.

(4) Lieferfristen beginnen erst nach Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Freigaben und vereinbarten Zahlungen.

(5) Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Rohstoffmangel, Produktionsausfälle, Streiks, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder Transportprobleme), verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

(6) Kann der Anbieter aufgrund fehlender Selbstbelieferung durch seinen Vorlieferanten trotz rechtzeitig abgeschlossener Deckungsgeschäfte nicht liefern, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.


§10 Speditionslieferung und Entladung

(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per Spedition.

(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferanschrift für einen LKW erreichbar ist und eine ordnungsgemäße Entladung möglich ist.

(3) Die Entladung der Ware erfolgt grundsätzlich durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Personen bzw. geeignete Hebezeuge, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Entstehen Mehrkosten durch falsche Lieferanschriften, fehlende Zufahrtsmöglichkeiten, Wartezeiten oder nicht mögliche Entladungen, trägt diese der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.


§11 Warenprüfung und Reklamationen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei der Anlieferung und vor Beginn der Entladung auf offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen.

(2) Werden offensichtliche Schäden festgestellt, sind diese nach Möglichkeit auf dem Frachtpapier zu vermerken und dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(3) Zur Bearbeitung einer Reklamation bittet der Anbieter den Kunden, aussagekräftige Fotos der beschädigten Ware sowie der Verpackung zur Verfügung zu stellen. Dies erleichtert die schnelle Prüfung des Sachverhalts.

(4) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(5) Schäden, die erst während oder durch eine unsachgemäße Entladung, Lagerung oder Montage entstehen und nicht auf einen bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.


§12 Gefahrübergang

(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen oder den Spediteur auf den Kunden über.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
 

§13 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Anbieters.

(2) Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

(3) Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte treten sie bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.

(4) Solange Eigentumsvorbehalt besteht, darf die Ware nur mit Zustimmung des Anbieters montiert oder dauerhaft mit einem Bauwerk verbunden werden, sofern dadurch die Rücknahme der Ware unmöglich oder wesentlich erschwert würde.


§14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

(2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Abschluss der Bestellung sowie mit der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt.


§15 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Maßanfertigungen

(1) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB insbesondere nicht bei Verträgen über Waren,

  • die nicht vorgefertigt sind,

  • deren Herstellung aufgrund einer individuellen Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden erfolgt,

  • oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

(2) Hierzu gehören insbesondere individuell gefertigte:

  • Sandwichplatten

  • Dachbleche

  • Trapezbleche

  • Pfannenbleche

  • Kantteile

  • Sonderprofile

  • sowie alle nach Maß produzierten Bauelemente.

(3) Mit Produktionsbeginn einer Maßanfertigung entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§16 Änderungen und Stornierungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen einer bereits bestätigten Bestellung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(2) Soweit mit der Fertigung der Ware noch nicht begonnen wurde, wird der Anbieter prüfen, ob eine Änderung oder Stornierung möglich ist.

(3) Hat die Produktion bereits begonnen oder wurden Materialien speziell für den Auftrag beschafft, kann eine Änderung oder Stornierung nur erfolgen, soweit dies wirtschaftlich und organisatorisch möglich ist. Bereits entstandene und nachweisbare Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

(4) Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.


§17 Rücksendungen

(1) Rücksendungen sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Anbieter zulässig.

(2) Standardware kann – soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen – innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückgegeben werden.

(3) Individuell angefertigte Waren sind von einer Rücknahme ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

(4) Rücksendungen müssen transportsicher verpackt erfolgen. Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund einer unzureichenden Verpackung während des Rücktransports entstehen.

 

§18 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen.

(3) Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Zur schnelleren Bearbeitung wird empfohlen, aussagekräftige Fotos der Beanstandung zu übersenden.

(4) Geringfügige, handelsübliche oder produktionsbedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Glanzgrad, Struktur, Profilierung oder Maßtoleranzen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie den geltenden technischen Normen entsprechen oder die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.

(5) Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung. Diese erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.


§19 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Montage, Verarbeitung oder Verwendung der gelieferten Produkte entstehen, ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.


§20 Montage und Verarbeitung

(1) Die Montage der gelieferten Produkte hat entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen Montageanleitungen zu erfolgen.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage erfüllt sind.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die durch fehlerhafte Planung, unzureichende Unterkonstruktionen, falsche Befestigungsmittel oder eine unsachgemäße Montage entstehen.

(4) Vor Beginn der Montage sind sämtliche gelieferten Produkte auf Übereinstimmung mit der Bestellung sowie auf erkennbare Mängel zu überprüfen.


§21 Technische Beratung

(1) Technische Auskünfte, Empfehlungen oder Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.

(2) Sie ersetzen keine statische Berechnung, Werkplanung oder bauaufsichtlich erforderliche Nachweise.

(3) Für die statische Auslegung, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sowie die Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck ist ausschließlich der Bauherr, Planer oder Statiker verantwortlich.


§22 Produktunterlagen und CE-Kennzeichnung

(1) Die angebotenen Produkte entsprechen – soweit gesetzlich vorgeschrieben – den jeweils geltenden europäischen Normen und sind CE-gekennzeichnet.

(2) Leistungserklärungen, technische Datenblätter und weitere Produktunterlagen werden auf Anfrage oder soweit gesetzlich erforderlich zur Verfügung gestellt.

(3) Abbildungen, Prospekte, technische Zeichnungen und Farbdarstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und können geringfügig vom gelieferten Produkt abweichen.
 

§23 Annahme der Lieferung und Annahmeverzug

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten Termin entgegenzunehmen.

(2) Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen (z. B. fehlende Zufahrt, nicht anwesender Empfänger, fehlendes Entladegerät oder nicht bezahlte Restforderung), ist der Anbieter berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Standzeiten, zusätzliche Transportkosten oder erneute Anfahrten, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder einen neuen Liefertermin gegen Berechnung der entstehenden Mehrkosten zu vereinbaren.


§24 Zufahrt und Entladung

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferanschrift mit einem 40-Tonnen-LKW oder dem eingesetzten Lieferfahrzeug erreichbar ist.

(2) Engstellen, Gewichtsbeschränkungen, Baustellen, Sackgassen oder sonstige Zufahrtshindernisse sind dem Anbieter spätestens bei der Bestellung mitzuteilen.

(3) Kann die Anlieferung aufgrund unzureichender Zufahrtsmöglichkeiten nicht erfolgen, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten, soweit er diese zu vertreten hat.

(4) Der Kunde hat geeignete Entladegeräte (z. B. Gabelstapler, Kran oder Teleskoplader) rechtzeitig bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


§25 Lagerung der Ware

(1) Die gelieferten Produkte sind nach der Anlieferung unverzüglich trocken, eben und gegen Witterungseinflüsse geschützt zu lagern.

(2) Sandwichplatten, Dachbleche und Kantteile dürfen nicht dauerhaft ungeschützt im Freien gelagert werden.

(3) Verpackungen und Schutzfolien sind entsprechend den Herstellerangaben rechtzeitig zu entfernen, um Feuchtigkeits- oder Hitzeschäden zu vermeiden.

(4) Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, stellen keinen Sachmangel dar.


§26 Schutzfolie

(1) Schutzfolien dienen ausschließlich dem Transportschutz.

(2) Die Schutzfolie ist spätestens innerhalb der vom Hersteller empfohlenen Frist, spätestens jedoch vor längerer Sonneneinstrahlung oder unmittelbar nach der Montage, zu entfernen.

(3) Für Schäden oder Rückstände, die durch verspätetes Entfernen der Schutzfolie entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.


§27 Farbabweichungen

(1) Geringfügige Farb-, Glanz- oder Strukturabweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen lassen sich aus produktionstechnischen Gründen nicht vollständig vermeiden.

(2) Solche geringfügigen Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt wird.


§28 Aufmaß und Planung

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit aller Maße, Mengen und technischen Angaben verantwortlich.

(2) Werden Maße oder Stücklisten vom Kunden, dessen Architekten, Statiker oder Planer zur Verfügung gestellt, erfolgt die Fertigung ausschließlich auf Grundlage dieser Angaben.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Planungs-, Aufmaß- oder Berechnungsfehler Dritter.

(4) Eine statische Prüfung, Materialermittlung oder Projektplanung gehört nicht zum Leistungsumfang, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§29 Technische Änderungen

(1) Der Anbieter behält sich technische Änderungen vor, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, gesetzlich erforderlich sind oder die Qualität des Produktes verbessern und dem Kunden zumutbar sind.

(2) Hierdurch entstehen dem Kunden keine Ansprüche, sofern die vereinbarte Funktion und Verwendbarkeit der Ware erhalten bleibt.
 

§30 Montage- und Verarbeitungshinweise

(1) Die gelieferten Produkte sind ausschließlich entsprechend den jeweils gültigen Montageanleitungen sowie den anerkannten Regeln der Technik zu montieren.

(2) Vor Beginn der Montage sind sämtliche gelieferten Produkte auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung und erkennbare Mängel zu überprüfen.

(3) Bereits montierte Produkte gelten hinsichtlich erkennbarer Mängel grundsätzlich als vom Kunden akzeptiert, soweit gesetzliche Gewährleistungsrechte hiervon nicht berührt werden.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine fehlerhafte Montage, ungeeignete Unterkonstruktionen, ungeeignete Befestigungsmittel oder eine nicht fachgerechte Verarbeitung entstehen.


§31 Pflege und Wartung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte entsprechend den Herstellerempfehlungen zu pflegen und instand zu halten.

(2) Ablagerungen wie Laub, Schmutz oder stehendes Wasser sind regelmäßig zu entfernen, um Korrosion oder sonstige Schäden zu vermeiden.

(3) Beschädigungen der Beschichtung oder Schnittkanten sind unverzüglich mit geeigneten Reparatursystemen zu behandeln.


§32 Unternehmergeschäfte

(1) Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.


§33 Exportlieferungen

(1) Bei Lieferungen ins Ausland ist der Kunde für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Bauvorschriften, Zulassungen sowie Einfuhrbestimmungen verantwortlich.

(2) Etwaige Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


§34 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Anbieters zu entnehmen.


§35 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.

(2) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


§36 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.


§37 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Anbieters.

(2) Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


§38 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die über den Online-Shop www.fenster-dachbleche.com abgeschlossen werden.

Stand: Juli 2026

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